Artikel in der Passauer Neuen Presse vom 17.10.2014 zum Thema Sterbehilfe Sterben – und - sterben lassen Sterbehilfe ist ein Thema, zu dem es so viele Meinungen gibt wie Gründe für den Wunsch nach dem Ende: Ein Mensch, der so krank ist, dass er genug hat von Schmerzen, von Medikamenten, vom Liegen, vom Warten. Angehörige, die es nicht mehr ertragen, die Großmutter bewegungsunfähig und quasi besinnungslos im Bett zu sehen. Ein Kranker, der nicht warten möchte, bis er zum Pflegefall wird und die Kontrolle über sein Leben und Sterben verliert. So vielfältig die Fälle sein können, die gesetzliche Regelung ist eigentlich eindeutig: Aktive Sterbehilfe ist nicht erlaubt, assistierter Suizid dagegen grundsätzlich straffrei. Palliativarzt Dr. Thomas Südhoff: "Ich würde nie beim Suizid helfen." − Foto: privat Die Diskussion in Deutschland reißt trotzdem nicht ab. Die einen wollen schärfere Regelungen und den assistierten Suizid unter Strafe stellen, die anderen fordern eine liberalere Handhabung. In den kommenden Wochen wird sich der Bundestag einmal mehr mit Sterbehilfe befassen, genauer: mit der assistierten Selbsttötung. Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe gescheitert ist, soll die Diskussion nun tiefgreifend sein. Gegenstand der Debatte ist auch, wie im Falle einer Liberalisierung mit organisierter Sterbehilfe, wie es sie zum Beispiel in der Schweiz gibt, umgegangen werden soll. Dahinter steht die Angst vor einem Geschäft mit dem Tod. Helmut Olzowy, Hospizverein Rottal-Inn: "Das Leben hat viel zu bieten". − Foto: gk Doch im Grunde ist es weniger das Gesetz als die restriktive Position der Bundesärztekammer, die zu Grauzonen bei der Sterbehilfe führt. Denn laut Standesrecht dürfen Ärzte ihren Patienten nicht bei der Selbsttötung helfen, auch nicht auf Verlangen. "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten," heißt es glasklar in der Berufsordnung, die erst 2011 verschärft wurde. Den Medizinern drohen Sanktionen, sie können sogar ihre Approbation verlieren – was allerdings in den letzten Jahren niemals passiert ist. Assistierter Suizid ist in Bayern erlaubt. Diese verschärfte Formulierung im Standesrecht haben allerdings nicht alle 17 Landesärztekammern aufgegriffen. In Bayern gibt es kein explizites Verbot des ärztlich assistierten Suizids. "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen", heißt es in der Berufsordnung. Eine Formulierung, die weitaus mehr Spielraum zulässt. Franz Josef Koller, Gesellschaft für Humanes Sterben: "Ein Recht auf Selbsttötung hat jeder, der frei entscheiden kann." Das Thema Sterbehilfe polarisiert wie kaum ein anderes. Die PNP sprach mit Menschen, die – beruflich oder im Ehrenamt – ständig mit Sterbenskranken zu tun haben. Ihre Positionen zur Sterbehilfe sind ganz verschieden. Franz Josef Koller sieht wie Thomas Südhoff keinen Grund für die Diskussion im Bundestag: Am Gesetz müsse nichts geändert werden. "Aktive Sterbehilfe ist natürlich verboten, niemand will in Deutschland ein belgisches oder holländisches System." Die aktuelle rechtliche Regelung, wonach assistierter Suizid nicht strafbar ist, reiche aus. Die Drohung, ein Arzt könne die Approbation verlieren, sei ein zahnloser Tiger, sagt der 64-Jährige, ein rein theoretisches Konstrukt, um Ängste zu schüren. "Gerade die bayerischen Ärzte sind durch die Berufsstatuten nicht bedroht", sagt Koller. Trotzdem bekommt Franz Josef Koller als Ansprechpartner der DGHS Anrufe von Menschen aus der Region, die wissen wollen, wie sie Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen können. Das Land ist für viele Anlaufpunkt, um Hilfe zur Selbsttötung zu bekommen. Laut einer aktuellen Studie im "Journal of Medical Ethics" gab es zwischen 2008 und 2012 allein im Kanton Zürich 611 Fälle, in denen Ausländer zum assistierten Suizid ins Land kamen. Die deutliche Mehrzahl kam dabei aus Deutschland. "Suizid-Tourismus" wird das mittlerweile genannt. Zum Sterben in die Schweiz? "Unsinn", sagt Franz Josef Koller. Ärztlich assistierter Suizid sei auch in Deutschland möglich. "Ein Recht auf Selbsttötung hat jeder, der frei entscheiden kann", findet Koller. Selbstbestimmung gelte ebenso für den Arzt: "Niemand verlangt von einem Arzt, ein tödliches Mittel zu verschreiben, wenn er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann." "Das Lebensende hat viel zu bieten" Auch wenn er persönlich Sterbehilfe ablehnt, stimmt Helmut Olzowy, Vorsitzender des Hospizvereins Rottal-Inn, in einem Punkt mit Franz Josef Koller überein: Die gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. "Es gibt durchaus Möglichkeiten für jemanden, der aus dem Leben scheiden will", sagt der 72-Jährige und nennt als Beispiel die Patientenverfügung. "Damit kann ich zu Lebzeiten dafür sorgen, dass man mich sterben lässt." Im Hospizverein liegt der Fokus naturgemäß darauf, das Lebensende optimal zu gestalten. Dennoch: Es gebe Fälle, in denen das nicht reiche, weiß Olzowy. Wenn Patienten große Schmerzen haben, dann müsse die Dosis an Schmerzmitteln eben hoch sein – auch wenn der Patient daran sterben könnte. In vielen anderen Fällen aber, bei Demenz etwa, sollten die Menschen auch bereit sein, Hilfe anzunehmen, sagt Olzowy. Gerade Demenzkranke hätten zu Beginn häufig Angst vor Kontrollverlust, was ein Grund für den Wunsch nach dem Sterben sein kann. Später aber kämen viele in einen Zustand, der durchaus glücklich sein könne. "Es braucht eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem Älterwerden, dann wird vielen klar: Das Lebensende hat noch viel zu bieten." Wenn jemand tatsächlich am Ende seines Lebens angekommen ist, sagt Olzowy, der sich seit Jahren im Hospizverein engagiert, dann seien übertriebene Maßnahmen wie erzwungene Nahrungsaufnahme fehl am Platz. "Dann sollte man auch das Herz haben, jemanden in Würde sterben zu lassen."
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